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Solariengesetz - Sonne ab 18 - Verbot für Jugendliche

Die Firma Beckmann GmbH bietet jetzt schon Lösungen an !!!

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Trotz der Unklarheiten bei den Ausführungen der Verordnung hat die Firma Beckmann GmbH
 bereits einige Lösungen für die Alterskontrolle entwickelt:


Während Betreiber von Sonnenstudios mit Personal die Alterskontrolle durch ihre Mitarbeiter durchführen können, besteht diese Möglichkeit der Alterskontrolle in vielen Bereichen wie SB-Studios, Hotels, Freizeitzentren & Schwimmbädern nicht. Das „Solariengesetz“ sieht in seinem ersten Entwurf ein Jungendverbot für Solarien vor, ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Details zur Umsetzung des Gesetzes regelt die Ausführungsverordnung. Da diese allerdings noch nicht existiert, kann über gesetzeskonforme Lösungen bisher nur spekuliert werden. Zurzeit arbeitet die Beckmann GmbH an verschiedene  Lösungsmöglichkeiten:

Dokumentenprüfer für Personalausweise und Führerscheine
(für EMS 135, EMS 235, EMS 335, EMS x33, EMS 1200)

Mit unserem Erweiterungs-Set sind Sie in der Lage, an bestehenden Einzelmünzern oder Zentralsteuerungen eine Alterskontrolle durchzuführen. Der Dokumentenprüfer arbeitet nach dem Durchzugsverfahren, d.h. die Ausweis-dokumente (z.B. EU-Führerschein oder Personalausweis) werden durch einen Schlitz gezogen, in dem die Leseeinheit untergebracht ist. Dieses Verfahren wird bereits erfolgreich an Zigarettenautomaten eingesetzt. Gerade bei SB-Studios, Fitnesscentern, Hotels oder Schwimmbäder erlaubt diese Lösung eine Alterskontrolle ohne den Einsatz von Personal.



PIN-Card mit Altersmerkmal

Eine Besonnung wird erst zugelassen, wenn eine "PIN-Card mit Altersmerkmal" eingesteckt wird. Nach dieser Altersprüfung ist eine Bezahlung mit PIN-Card oder in bar möglich. Alle bisher im Umlauf befindlichen PIN-Cards von BECKMANN verfügen noch nicht über dieses Merkmal, können aber z.B. über ein Handterminal nach vorangegangener Prüfung mit dem neuen Altersmerkmal versehen werden. Nach Umrüstung der bestehenden Automaten wird die "PIN-Card ohne Altersmerkmal" nicht mehr akzeptiert. Durch den Einsatz des Personalausweis-Lesers kann auch die "PIN-Card ohne Altersmerkmal" weiter genutzt werden
 

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Der Dokumentenprüfer kann über Ihren zuständigen Händler bezogen werden.

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